Informationsveranstaltung Grundsteuerreform

Der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V. hat am 30.07.2022 eine Informationsveranstaltung durchgeführt, zu welcher die Vorsitzenden der Mitgliedsverbände nach Sömmerda eingeladen waren.  Eine sehr gute Teilnahme zeigte, dass uns alle dieses Thema unter den Nägeln brennt.  Viele Fragen konnten angesprochen werden, vieles liegt aber noch im Klärungs- und Umsetzungsprozess vor den Verbandsvorständen. Das Präsidiumsmitglied RA V. Kölzsch legte in Grundzügen dar, was für die Kleingartenvereine und -verbände bezüglich der Grundsteuer wichtig sein wird.  Der zur Verfügung stehende Seminarraum im Bürgerzentrum der Stadt Sömmerda war auch eine gute Wahl – ausreichend Platz und gute Technik waren Grundlage des Erfolges dieser Veranstaltung.

Die Ausführungen  von RA Nessler in seinem Onlineseminar, welches er im Auftrag des BDG durchgeführt hatte, standen uns vollumfänglich zur Verfügung. Begrüßt wurden die Teilnehmer aus 28 der 29 Mitgliedsverbände durch den Präsidenten des LV, Dr. W. Preuß, der einleitend auf die Sinnhaftigkeit der Grundsteuerreform und die daraus abzuleitenden Aufgaben der Vereine und Verbände des LV als Pächter, sowohl aber auch in einigen Fällen als Eigentümer verwies.

RA. V. Kölzsch betonte an dieser Stelle nochmals, dass man sich , will man sich nicht strafbar machen, dieser gesetzlichen erforderlichen Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern nicht entziehen darf – andererseits aber auch den Datenschutz der Auskünfte / Auskunftspflichten zu beachten hat.

Sein Bericht, die Power-Point des RA Nessler, beinhaltete die Sachgebiete

    • kurze Vorstellung der RA-Kanzlei Nessler( seine Arbeit für den BDG)
    • gesetzliche Notwendigkeit der anstehenden Grundsteuerreform
    • Die Mitwirkungspflichten der Zwischen- und Unterpächter
    • Die Bewertung von Kleingartenflächen § 240 BewG (Bewertungsgesetz)
    • Der Ertragswert von Kleingartenflächen nach § 237 BewG
    • Darstellungen von Eintragungen auf den Formblättern

und warf neben einigen Antworten auch viele Fragen aller Teilnehmer auf. 

Bild: HP LV Sachsen

Bei der Grundsteuerreform sind die Kleingärtner in der Pflicht, denn es bestehen vertragliche Beziehungen zwischen Grundstückseigentümer (der gesetzliche Vorgabe der „Erfassung und Meldung“ seines Grundstückes hat, auf dessen Grund und Boden sich aber für Ihn fremdes Eigentum an Baulichkeiten (also unsere Lauben und Vereinshäuser!) befinden. Hieraus ergibt sich eine Mitwirkungspflicht der jeweiligen Pächter des Grundstückes – aber nur, wenn diese Baulichkeiten über 30 m² Fläche haben. Wie dies zu handhaben ist, erklärte V. Kölzsch ausführlich, hierzu auch die Zusammenstellung zum Download. Die anschauliche PowerPoint wird den Verbandsvorständen als PDF Datei auf der Seite „Neuigkeiten“ im internen Bereich der Homepage übergeben. Die Mitgliedsverbände können diese auch für die Informationen an Ihre Vereine verwenden.

Interessant für alle Anderen waren insbesondere u.a. die Anfragen von Thomas Elstner (Gera-Land), von Klaus Schmidt (Suhl-Stadt), Rainer Erdmenger  (Mühlhausen), Holger Eismann (Jena/SHK) und Reinhard Gering (ORLATAL Pößneck), – die auch Hinweise für die anstehenden Aufgaben hatten.

So können über offizielle Seiten des Landes Thüringen für Grundstückseigentümer (also auch für Verbände und Vereine) Datenblätter über Flurstücke als PDF eingesehen und ausgedruckt werden, die Daten für die auszufüllenden Formblätter hergeben.

Hierzu weiterreichende Links:

Auskünfte, Daten zu den
betreffenden Flurstücken
Freistaat Thüringen BORIS Grundstücks-Viewer
Fragen und Antworten sowie weiterführen Links auf der Seite des MDR
Zu wichtigen §§ des Bewertungsgesetzes § 237 BewG

Anlage 30 zu § 237 Abs. 5

§ 240 BewG

Videos zum Thema Thüringen Journal

Neue Grundsteuer – Tipps von Finanz-Experte Tenhagen – MDR

Hier und heute: Reform der Grundsteuer | ARD Mediathek

zum Portal ELSTER

 

Fotos: R. Gering LV Thüringen