Versicherung Laube

Die Mitgliedsverbände des Landesverbandes Thüringen bieten den Kleingärtnern ihrer Vereine eine kostengünstige Versicherung der Lauben an.
Für diese Versicherung ist folgendes Anmeldeformular zu verwenden:

FED-Thüringen 2022
Formular anklicken
(ausfüllbare selbstrechnende EXCEL-Datei ausfüllen und drucken)

oder PDF Datei FED-Thüringen

 

Merkblatt (Versicherungsbedingungen)
Formular anklicken

 


Für die Schadensmeldung ist folgendes Formular zu verwenden

Formular ist am PC ausfüllbar und dann herunterladen, bzw. als Leerformular downloaden und händig ausfüllen.

Formular anklicken

 


Datenschutzbestimmungen / Vertragsbestimmungen

hier zum Download für Versicherungsnehmer
Logo anklicken


Hinweise der Versicherung zur Umbenennung und Änderungen

03.10.2022


Änderungen der Versicherungsbedingungen ab 2022 zum bisherigen Merkblatt (siehe unten)


Vereinsmitglieder von Kleingartenvereinen, die dem Landesverband Thüringen angeschlossen sind., können in Ihren Vereinen, bzw. den regionalen Verbänden ihre Laube versichern.
Grundlage für die Versicherung sind die in den Merkblättern des Landesverbandes aufgeführten Regelungen und Bedingungen.

Versichert gelten die behördlich genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten (außer Pergolen) auf dem gepachteten Kleingartengrundstück nach Bundeskleingartengesetz (BKleinG) – nachstehend versicherte Gebäude genannt – einschließlich kleingartenüblichen Inhalt zum Neuwert.

Merkblatt zur möglichen Unfallversicherung in Kombination mit  FED Versicherung


Hinweis:

Die in den letzten Jahren veränderten Preise für Material, bzw. Fertigteile für Lauben sind Anlass, dass der Wert der Grundversicherung von bisher 5 T€ auf 10 T€ neu festgelegt wird. (ab 01.01.2022)
Damit verringert sich gleichzeitig die Gefahr einer Unterversicherung, die beim Schaden zu niedrigen Entschädigungen (als erwartet) führen kann.
Die Verdoppelung des versicherten Grundwertes wirkt sich durch eine Erhöhung des Jahresbeitrages um  lediglich 5,00 € (auf 35,00 €) aus. Die übrigen Bestandteile bisheriger Verträge werden nicht berührt.