Man lernt nie aus

Schulung unserer  Finanzverantwortlichen in den Mitgliedsverbänden mit wertvollem Disput und Erfahrungsaustausch

Man lernt nie aus, das gilt in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit genauso, wie im Berufsleben. Die Vereinswelt erfährt immer wieder bedeutende Umschwünge, an die es sich anzupassen gilt. Gerade in der heutigen Zeit der Digitalisierung sind Neuerungen oftmals so ausschlaggebend, dass einmal erlerntes Wissen schnell veraltet ist und daher nicht mehr effizient genug gearbeitet werden kann.

Der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde weiß dies und unterstützt die ehrenamtliche Arbeit in den Mitgliedsverbänden und deren Vereinen. Gilt es doch, diese engagierten Freiwilligen für ihre Bereitschaft der Übernahme von Verantwortung auch durch Informationen über neue gesetzliche Bestimmungen und Verfahren zu schützen und Wege aufzuzeichnen, wie man die täglichen Aufgaben motivierter und leistungsbereiter und ohne Haftungsfallen bewältigen kann.

Durch regelmäßige Schulungen und Workshops können diese ihre Fähigkeiten ausbauen und erweitern. Sie durch solche Maßnahmen zu fördern, bringt aber auch dem Verein große Vorteile.

Um auf dem Laufenden zu sein, Änderungen der rechtlichen Grundsätze anzuwenden, die insbesondere durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz und neuerliche steuerliche Gesetzgebung sowie die Digitalisierung eingetreten sind, wurden die Finanzverantwortlichen der Mitgliedsverbände nach zweijähriger coronabedingten Pause am 15. Oktober zur einer üblich jährlichen Schulung nach Erfurt eingeladen. Das Präsidiumsmitglied für Finanzen, Hannelore Gildner eröffnete die Schulung, deren Rahmenbedingungen und Organisatorisches durch die Geschäftsstellenleiterin Petra Funke und deren Mitarbeiter Matthias Hoefer bestens ausgeführt waren.

Der Wissensdurst war genauso groß, wie die Erwartungen und viele Fragen hatten sich angestaut. Als referierender Sachkundiger konnte wieder Herr  Dipl.-Betriebswirt Ralf Kießer, Steuerberater und freier Mitarbeiter der PREWE GmbH Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt, gewonnen werden. Er war durch seine Schulungen in den Vorjahren einigen der Teilnehmer bereits bekannt – und konnte jenen, sowie auch den vielen neuen Schatzmeistern und Kassenprüfern mit seiner sehr praxisbezogenen Art vieles Neues, bzw. Verändertes vermitteln.

Zu den angesprochenen Themen gehörten:

    • die Ehrenamtspauschale, zu schaffende Voraussetzungen, Bedingungen und Höhe der Zahlungen
    • die Mittelverwendungen in den Vereinen, die Bildung von Rücklagen, zeitnahe Verwendung – und wo die gesetzlichen Bestimmungen nachzusehen sind, damit letztlich der Ehrenämtler im Verein Haftungsrisiken vermeiden kann
    • die Bildung und Verwendung der Rücklagen eines Vereines, wie und woraus diese ermittelt werden könnten
    • Gründe und Vorteile der steuerlichen Gemeinnützigkeit für Kleingartenvereine, sowie die Zusammenarbeit der Verbände mit Vereinen, die noch keine steuerliche Gemeinnützigkeit haben.
    • Satzungsgemäße Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit und deren Prüfung durch das Finanzamt. Feststellung, ob auch alle Inhalte enthalten sind, welche gesetzlich für die Satzung eines gemeinnützigen Vereins vorgeschrieben sind.
    • Antragstellung zur Erlangung der steuerlichen Gemeinnützigkeit – formlos beim örtlich zuständigen Finanzamt
    • Abgabe der Körperschaftssteuererklärung incl. der Anlage Gem zur Überprüfung durch das Finanzamt – nunmehr auf elektronischem Weg mittels ELSTER 

Neben seinen beruflichen Erfahrungen hatte Herr Kießer für diese Erörterungen den aktuellen Steuerwegweiser für Vereine, neueste Ausgabe 15. Auflage vom Juli 2022 des Freistaates Thüringen als Grundlage per Beamer bereit und konnte in einer Präsentation vieles auch bildlich untermauern. In dieser Broschüre sind zu den o.g. Themen Anlagen enthalten, wie auch die Mustersatzung mit den angeforderten steuerrechtlichen Inhalten.

Natürlich gab es bereits zu diesen Themen Anfragen aus der Vereinspraxis. Sachkundig wurden diese von Herrn Kießer beantwortet und dabei stets auch die Erfahrungen der anderen Teilnehmer in der Diskussion einbezogen. Somit entstand selbstverständlich während der Schulung ein wertvoller Disput und Erfahrungsaustausch aller Teilnehmer. Es konnten Fragen:

    • … zur Grundsteuerreform, zum Antrag über ELSTER, wenn eigene Grundstücke vorhanden sind, aber auch zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung, wenn z.B. Eigentümer Anfragen an die Vereine als Zwischenpächter stellen.
    • … zur richtigen Darstellung der Forderung der Beiträge von Mitgliedern – und immer noch damit verbundenen Fehlern im Schriftverkehr
    • … zur „Buchung von Kautionen“ die immer mehr in unseren Vereinen bei Verpachtungen eine Rolle spielen. Diese sind jedoch – so das Ergebnis der Diskussion – kein Vereinsvermögen und somit separat im Jahresabschluss als Verbindlichkeiten gegenüber den Pächtern anzusehen. Hier empfiehlt sich die Separierung vom Vereinsvermögen durch Verwahrung auf einem gesonderten Konto – z.B. Sparbuch.
    • … der Pflicht einer elektronischen Abgabe der Körperschaftssteuererklärung und deren kostenlosen Anmeldung sowie Registrierung im ELSTER-Portal
    • … des Zahlungsverzuges nach den gesetzlichen 30 Tagen und der Geltendmachung von Mehraufwand

Am Ende der Schulung und nach gemeinsamen Mittagessen wurde ein überaus positives Resümee gezogen und Herrn Ralf Kießer für seine Darlegungen und Antworten auf unsere Fragen herzlich gedankt. Er gab diesen Dank gerne zurück, denn auch ihm gefiel die Mitarbeit der Teilnehmer, der Erfahrungsaustausch untereinander und die gute Diskussion.

Mehr dazu dann in  unserer Verbandszeitschrift,
in der Thüringer GartenFlora

Text und Fotos: R. Gering LV Thüringen der Gartenfreunde e.V.