Austausch von Wissen und Erfahrung

Der Austausch von Wissen und Erfahrung ist ein wesentlicher Teil unserer Verbandsarbeit. Durch persönliche Kontakte, lockere Gespräche mit kompetenten Referenten und Führungspersonen aus anderen Mitgliedsverbänden, erhalten Funktionäre unserer Vereine wichtige Informationen und Entscheidungsgrundlagen für den eigenen Verband und die zugehörigen Vereine.
In diesem Sinne wurde in Sömmerda vom 16. zum 17. September im Landesverband die diesjährige Wochenendschulung vorbereitet und durchgeführt. Die Räume des Bürgerzentrum „Bertha von Suttner“ boten beste Voraussetzungen für die erfolgreiche Tagung, welche am Ende von allen Teilnehmern und auch den Referenten Beifall und ein positives Feedback erhielten.

Kompetent referierten die Geschäftsführerin des Kleingarten-Versicherungs-Dienstes – KVD, Frau Stephanie Westerfeld, Herr Rechtsanwalt Karsten Duckstein aus Magdeburg, bekannt durch Bundesverband-Seminare zum Kleigartenrecht, sowie der Geschäftsführer der Thüringer Ehrenamtsstiftung, Herr Dr. Niels Lange, welcher den interessanten Themenkreis beider Tage mit  Informationen zu Vereinsförderung und Möglichkeiten der Unterstützung mit finanzieller Förderung abrundete.
Der Präsident des Landesverbandes, Dr. B.G. Wolfgang Preuß stellte nach der Begrüßung der Teilnehmer aus unseren Mitgliedsverbänden diese Referenten und den Ablauf beider Tage vor. Er wertete dabei auch den vor einer Woche in Berlin stattgefundenen Bundesverbandstag aus. Auf diesem erhielt auch der Bundesverband den neuen Namen Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands – kurz BKD. (Thüringer GartenFlora berichtete).

KVD – GF Stephanie Westerfeld – FED-Versicherung
Da die Wochenendschulung als breiter Erfahrungsaustausch angelegt ist, wurden viele Fragen im breitem Disput sachkundig beantwortet. So auch zum Beginn des ersten Tages, als Frau Westerfeld nicht nur Informationen, sondern Erfahrungen und wertvolle Hinweise zu der FED Versicherung der Lauben unserer Pächter und der Vereinshäuser gab. Mit Beispielen, mit Preisangaben zu den möglichen Werten der Bauwerke und den Ersatz im Versicherungsfall waren die Ausführungen sehr anschaulich – aber auch sehr umfangreich. Anstehende Fragen unserer Teilnehmer wurden gleich sachkundig und vollständig beantwortet.
Alles was in ihrem Vortrag für uns wichtig ist, hat sie uns zur Verfügung gestellt, was somit auch im Mitgliederbereich auf unserer Homepage nachzulesen ist.

KVD – GF Stephanie Westerfeld – Rechtsschutz, Haftpflicht und Digitalisierung
In Ihrem zweiten Vortrag ging sie auf die Regelung von möglichen Haftungen ein, also auf die Rechtsschutz und die Haftpflichtversicherung der Vereine und Verbände. Diese sind für Führungskräfte in den Organen sehr wichtig – aber auch das Wissen, wie man solchen Haftungen durch richtiges Handeln entgehen kann. Diese Kenntnisse zur Vereinshaftpflicht, Verkehrssicherungspflicht und Vermögensschadenshaftpflicht gehören zu Handwerkszeug jeden Vorstandsmitgliedes, ebenso das Wissen, dass bei Inanspruchnahme ein Anwalt der Versicherung tätig wird. Ebenso wichtig ist die Kenntnis und der Abschluss der von ihr ausführlich dargestellten Rechtsschutzversicherungen, also der Vereinsrechtsschutz und der Grundstücks- und Pachtrechtsschutz.
Auch hierzu wurden viele Anfragen aus der derzeitigen Praxis der Vereine gestellt – keine blieb unbeantwortet. Wichtig zu wissen: hierbei kann ein eigener Anwalt durch den Verein gewählt werden.

Mit diesen beiden Vorträgen war am Vormittag ein toller Auftakt der Wochenendschulung gelungen.

RA Karsten Duckstein – Photovoltaik in der Kleingartenanlage
Ein brisantes Thema stand dann am Samstag-Nachmittag an. Herr RA Karsten Duckstein brachte die überall akute Problematik der Errichtung und des Betriebes von Fotovoltaik ins Gespräch. Logischerweise ging es weniger um technische Ausführungen, mehr um den rechtlichen Hintergrund und um die dabei anstehenden Pflichten der Vereinsvorstände bei der Zulassung und Errichtung solcher Anlagen.
Das Gebot des BKleingG in den §§ 1- 3 zur kleingärtnerischen Nutzung und somit zur Ausstattung der Lauben gestattet es auch durch Solar Arbeitsstrom erzeugen zu dürfen – Photovoltaik ist daher aus rechtlicher Sicht zulässig.
Schnell wurde allen klar, dass man hier überhaupt nicht wegschauen darf, denn verwaltungstechnische Fehler des Vorstandes werden unweigerlich zu existenziellen Problemen in den Gartengemeinschaften, also auch zum Haftungsrisiko führen.
In einer guten Diskussion wurden viele technische Dinge angesprochen und auch ausdiskutiert. Am Ende waren alle Seminarteilnehmer sehr umfangreich informiert – und das Resümee war, dass auch wir in unserer neuen Rahmen-Kleingartenordnung bereits den richtigen weg aufgezeigt haben: Insellösungen ohne Anschluss an das Stromnetz der Laube oder gar der Gartenanlage sind in gewissen Größenordnungen genehmigungsfähig. Sie sind aber bautechnisch vor Errichtung durch Fachleute zu prüfen und später von Fachbetrieben zu errichten. Alles andere birgt ein Risiko nicht nur für die Gesundheit der Nutzer, sondern auch für Lauben, Stromanlagen in der KGA und für grobfahrlässig handelnde Vereinsvorstände.

RA Karsten Duckstein – der Verband als Dienstleister – Verwaltung von Vereinen
Nach kurzer Pause ging es in der gewohnten hohen Qualität der Themen weiter. „Kleingartenverbände als Dienstleister“ war das Thema der Ausführzungen von Herrn RA Duckstein. Ganz klar trat er den Beweis an, dass ein Kleingartenverein ohne den starken Verband auf Dauer den Anforderungen einer akkuraten Vereinsführung nicht standhalten wird. Zu hoch sind die Anforderungen an Kenntnissen und der Zeitaufwand für das Tagesgeschäft.
Durch Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und solche Schulungen, wie die hier vorgenommene lässt sich einem k.o. gegensteuern. Das was ein Verband als Dienstleister bringt, kann ein Vereinsvorstand nicht stemmen, wie der Volksmund sagt. Dazu sind die Aufgaben eines Vereines zu vielfältig. Somit sollten dem verband Aufgaben, wie das Zwischenpachtverhältnis, somit die Verhandlungen zum Grundstückseigentümer mit allen seinen Facetten obliegen. In Fehlern hierbei verbirgt sich ein zu großes Haftungsrisiko. Der Verband hat die notwendigen rechtlichen Kenntnisse stets aktuell zu sich anzueignen und dies in die Ebene der Vereins Führungen zu vermitteln. Versicherungen, Schulungen und Fachberatungen sind Beispiele für Dienstleistungen der Verbände, die für einzelne Vereine kostspielig und nicht umsetzbar sein können. In der Praxis ist hier die Beräumung von Parzellen und die zu lösenden Probleme mit Eigentümern auf der einen und Nutzern auf der anderen Seite schon oftmals ein Problem, was ein einzelnen Vereinsvorstand nicht ohne Hilfe des Verbandes lösen kann – Beispiele gibt es genug. Der Verband kümmert sich somit um Fragen der Mitgliederstruktur genauso, wie um die der privatrechtlichen Struktur der Verwaltung, muss aber gleichzeitig auch an die Gestaltung des ehrenamtlichen Vereinslebens aktiv mitarbeiten.

Breitgefächerte Aufgaben stehen also den Verbänden zu, um wirkungsvoll als Dienstleister zu wirken. Die Diskussion hierzu war demzufolge auch sehr aufschlussreich und wurde dann vom Präsidenten, Dr. W. Preuß auch moderat geführt.
Er merkte an, dass u.a. durch Fusionen von Verbänden bzw. Vereinen Defizite ausgeglichen werden können und die Vorstände wieder personell und qualitativ gestärkt werden können – ja: müssen. Wichtig ist hierbei auch, zu erkennen, dass Qualität in der Führung auch einen finanziellen Background haben muss. Die finanziellen Strukturen sind dahingehend zu stärken, um zukunftsfähig zu sein. In Thüringen gehen wir diesen Weg, wobei die Verbände auch die Unterstützung des Landesverbandes haben. Dazu befinden wir uns in einem Umbruch, den wir als starke Gemeinschaft schaffen werden.

Dr. Niels Lange
Thüringer Ehrenamtsstiftung – Fördermöglichkeiten, Ehrungen
Wie dies gelingen kann, unterstützte dann am Sonntagvormittag der Vortrag von Herrn Dr. Lange, dem Geschäftsführer der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Allen war vom bisherigen Seminarverlauf klar, dass wir, die Kleingärtner wesentliches für Umwelt, Ökologie, Artenvielfalt und gesellschaftliches Engagement in den Kommunen tun. Aber wir brauchen dazu auch starke Partner an unserer Seite, wovon die Thüringer Ehrenamtsstiftung einer ist. Vielen der Teilnehmer, aber nicht allen war klar, was diese für uns bringen kann.

Mit der Zuwendungsbeschied der GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH wurden der Thüringer Ehrenamtsstiftung im Jahr 2022 insgesamt 3.097.975 € bewilligt. Davon wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Fördersumme von 842.800 € zur Verfügung gestellt. Mit diesen Geldern würdigten und fördern diese das ehrenamtliche Engagement der regional wirkenden Vereine, Verbände, etc.

Dr. Lange stellte deshalb die Struktur Aufgaben und auch Möglichkeiten dieser Stiftung vor. Es setzte sich bei den Anwesenden die Erkenntnis durch, dass wir noch mehr die gebotenen Formen der Anerkennung der ehrenamtliche Arbeit unserer aktivsten Kleingärtner, wie

    • die Thüringer Ehrenamtscard
    • Thüringer des Monates (zusammen mit dem MDR)
    • Thüringer Engagementpreis
    • Thüringer Ehrenamtszertifikat

u.a.m.  und die vorhandenen Förderprogramme wie

    • Aktiv vor Ort
    • Nebenan angekommen
    • Ehrenamtsförderung über die Landratsämter (Tag des Ehrenamtes)

nutzen könnten. Diese Beispiele sollten nunmehr aufgegriffen werden und die Verbände müssen auch die Kleingartenvereinsvorstände anregen uns qualifizieren, entsprechende Anträge zu stellen.

Letztendlich gibt es auch noch die Möglichkeit die Förderungen der Deutschen Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE) anzusprechen. Hierzu informierte auch der Präsident, da er eine Woche vorher mit den Delegierten des Bundesverbandstages auf dem 2. Kleingartenkongress der SPD-Bundestagsfraktion war, wo sich die DSEE mit ihren Programmen vorstellte. Für unsere Leser die interessante Homepage : https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de

Podiumsgespräch
Der guten Inhalte nicht genug, wurde der Sonntagvormittag noch mit einem Podiumsgespräch fortgesetzt, welches Dr. W0lfgang Preuß moderierte.
Den Fragen unserer Verbandsfunktionäre stellten sich PM RA Volkmar Kölzsch (Recht), RA Karsten Duckstein, Gfrd. Klaus Engelmann Vors. der Thüringer Schreberjugend, PM Reinhard Gering (Presse, Homepage) und PM Bernd Reinboth (Fachberatung).

Diese konnten darstellen, wie sie jeweils aus ihrer Position heraus die ehrenamtliche Arbeit in unseren Verbänden und Vereinen fördern und unterstützen. Eine gute Stunde, die wie im Flugverging, da viele Fragen gestellt wurden und auch hier sachkundige klärende Antworten erfolgten.

Am Ende der Veranstaltung konnten alle in einer „Manöverkritik“ feststellen: es war sehr gut dabei gewesen zu sein!

    • Die Vorträge waren hochkarätig und kompetent durchgeführt worden.
    • Alles war außerordentlich informativ und gut organisiert.
    • Mit dem „nebenbei“ geführten Erfahrungsaustausch verstärkte sich auch das notwendige „Wir Gefühl“ der Verbandsvorstände.
    • Das Rahmenprogramm, die Stadtführung durch Sömmerda brachte uns den neuen Sitz der Verwaltung des Landesverbandes mit angenehmen Eindrücken näher.

Das drückte sich alles im positiven Feedback aus, worin auch den Organisatoren unter Führung des Vizepräsidenten Christian Hoßbach ein herzliches Dankeschön ausgesprochen wurde.

Wir sind auf einem guten Weg!

Fotos:  LV / Presse / Gering / S. Abendschein (1)