Bußgeld in Thüringen für das verbotswidrige Fangen, Verletzen, Töten sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten:
Bußgeld für Wildbienen: bis zu 50.000 €
Bußgeld für besonders geschützte Hornissen: bis zu 50.000 €
Gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zählt die Hornisse zu den besonders geschützten Arten. Das vorsätzliche oder fahrlässige Anlocken, Fangen oder Töten einer Hornissenkönigin bzw. eines Hornissenvolkes kann aufgrund dessen ein Strafverfahren zur Folge haben. Das Strafmaß kann sogar bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe reichen.
Bußgeld für besonders geschützte Hummeln: bis zu 50.000 €
Bußgeld Wespen:
Wespen ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen, oder töten: bis zu 50.000 €
Von Wespen ohne vernünftigen Grund Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören: bis zu 5.000 €
Bußgeld (besonders geschützte Wespenart) z. B.: Kreiselwespen oder Knopfhornwespen,
…… ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen, oder töten: bis zu 50.000 €
Von besonders geschützten Wespen ohne vernünftigen Grund Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören: bis zu 50.000 €
Weiterführende Informationen finden Sie hier
https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-biene/
https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-hornisse/
https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-hummel/
https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-wespe/