Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) §2 Abs.2 hebt als Voraussetzung für die wichtige kleingärtnerische Gemeinnützigkeit hervor, dass „ die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Beratung der Mitglieder“ bewirken muss. Gleichzeitig ist der §3 Abs.1 des BKleingG Verpflichtung für die Fachberatung. Dort steht, dass „die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden“.
Der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V. (LV) mit seinen 28 Mitgliedsverbänden (MVB), mehr als 1.400 Kleingartenvereinen (KGV), die rund 65.000 Parzellen bewirtschaften hat die Fachberatung fest in seine Arbeit eingeordnet. Der Landesverband bildet aus den Leitern der regionalen Fachberater die Arbeitsgruppe „Fachberater- Wettbewerb“, deren Leiter Mitglied im Vorstand des LV ist.
Ein Ziel besteht darin, dass in jedem MV und vor allem in den KGV’en Fachberater in den Vorständen integriert sind. Nur so ist ein effektives Handeln des Fachberaters möglich, denn er braucht die Unterstützung des jeweiligen Vorstandes.
Nachfolgend finden Sie einen Linkverweis auf die grüne Schriftenreihe des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) unter anderem “Der Fachberater”, Grüne Schriftenreihe, Merkblätter und andere interessante Publikationen.
Informationen unter: www.kleingarten-bund.de/de/publikationen/