Grundsteuerreform – Gartenfreunde müssen mitwirken

Der Landesverband führt kurzfristig am

    • Samstag, den 30. Juli 2022
    • von 10.00 bis 12.00 Uhr
    • in Sömmerda,  Bürgerzentrum, Straße der Einheit 27

für die Verbandsvorsitzenden eine Schulung zu dem Thema durch.


Hierzu hat jede/r Verbandsvorsitzende am 13. Juli eine schriftliche Einladung mit der Aufforderung um Rückmeldung an die Geschäftsstelle erhalten.

Wir können uns der Umsetzung dieser Grundsteuerreform nicht widersetzen und haben die Pflicht mitzuwirken. Dies dürfte einen Schriftverkehr zwischen Pächtern und Verpächtern bislang nicht gekannten Ausmaßes zur Folge haben.

In der Regel wollen die Finanzämter die Erklärung über das Programm ELSTER haben. Hierzu müssen sich die Steuerpflichtigen anmelden und bekommen i.d.R. innerhalb von 14 Tagen eine „Freischaltung“ für Ihren Verein / Verband – natürlich für alle erforderlichen Steuerarten, also Körperschaftssteuererklärung (steuerrechtliche Gemeinnützigkeit) und eben auch für die Grundsteuer. Wer dieses noch nicht hat, sollte das schnellstens tun, denn die Zeit der „Papierform“ ist für (fast) alle Finanzämter vorbei.

Baulichkeiten in Kleingärtnervereinen im Sinne des BKleingG

Die bisherige Praxis der Bewertung der Grundsteuer wurde im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Ansätze in Bezug auf das Kleingartenwesen  sind in vielen Fällen mit einem nicht umsetzbaren Aufwand verbunden.

Grafik LSK / Text LSK (teilweise)

So vertreten einige Kommunen die Ansicht, jedes Bauwerk und jede Parzelle sei zu erfassen – und dies zusätzlich noch mit einem Einmessungsplan. Ein Aufwand dieser Dimension ist binnen drei Monaten für keinen Verband realisierbar. Es haben sich aber auch einige Kommunen zu einem vereinfachten Verfahren durchgerungen, und diese möchten nur Bauwerke mit über 30 m² umbauten Raum erfassen. Diese Vorgehensweise sehen wir als realistisch und umsetzbar an.


Mehr zu diesem Thema dann zur Schulung durch unseren RA Volkmar Kölzsch.

Gehen Sie nicht davon aus, dass die Grundsteuerreform kein Thema in Ihre  Kleingartenanlagen ist – Lauben mit der Grundsteuer B gibt es auch bei Ihnen. Sichern Sie sich die Teilnahme rechtzeitig ab.