Die Gartenordnung im Kleingartenverein und ihre Relevanz für die Fachberatung

Die planmäßige Schulung der Fachberater der MVB des Landesverbandes Thüringen fand am 15.03.2025 im Sömmerdaer Bürgerzentrum „Bertha von Suttner“, dem Sitz der Geschäftsstelle des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde e.V., statt. Insgesamt reisten 30 Fachberaterinnen und Fachberater an, um ihr Wissen aufzufrischen, Neues zu erfahren und den Erfahrungsaustausch mit weiteren Fachberatern der Mitgliedsverbände zu pflegen.

Im Rahmen des Bildungsseminars, wurde die Gartenordnung aus verschiedenen Perspektiven betrachtet und praktische Umsetzungsmöglichkeiten im Verein diskutiert.

Der Landesfachberater, Gartenfreund Bernd Reinboth, gab zu Beginn des Vortrags einen Überblick über die Notwendigkeit der Gartenordnung.

Gartenordnungen haben sich als notwendig und zweckmäßig erwiesen; sie sind unverzichtbare Bestandteile der Arbeit der Kleingartenvereine und entscheidend im Pachtverhältnis. Die Gartenordnung enthält klare Vorgaben zur Nutzung und Bewirtschaftung der gesamten Kleingartenanlage sowie der einzelnen Kleingärten. Zudem regelt sie die Beziehungen zwischen den Kleingärtnern und dem Verein. Ihre Einhaltung sichern den Kleingärtnern die Vorteile des BKleingG.

Die Grundlagen dieser Regelungen finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen und Ordnungen, darunter das Bundeskleingartengesetz, das Nachbarschaftsrecht, Bauordnungen, Lärmschutzverordnungen und umweltrechtliche Regelungen. Besonders hervorzuheben ist die Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes (05/23), die ein zentrales Dokument bei der Überarbeitung der Gartenordnung darstellt.

In der Präsentation wurden die gesetzlichen Grundlagen des Bundeskleingartengesetz zur kleingärtnerischen Nutzung anschaulich dargestellt. Ein wachsendes Augenmerk liegt auf der naturnahen Nutzung des Kleingartens, wobei es wichtig ist, den Kleingärtnern zu verdeutlichen, dass ein naturnaher Garten nicht gleichbedeutend mit einem „verwilderten“ Garten ist. Vielmehr erfordert er Engagement und umfassendes Wissen.

An dieser Stelle ist die Fachberatung besonders gefordert. Themen wie Mischkultur und Sortenwahl, Kompostierung, der Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel zugunsten biologischer Produkte, Mulchen und sparsamer Wasserverbrauch sowie der Einsatz natürlicher Baustoffe sind essenziell. Zudem wird auf die Bedeutung der Schaffung von insektenfreundlichen Bereichen zur Erhaltung der natürlichen Flora und Fauna hingewiesen.

In der anschließenden Diskussion kamen auch interne Vereinsfragen zur Sprache, darunter die Nutzung von Wegen, Parkmöglichkeiten innerhalb der Anlage, Öffnungszeiten und Ruhezeiten. Besonders wichtig ist hierbei, dass die Gartenordnung keine Regelungen enthält, die zum Nachteil des Pächters vom Bundeskleingartengesetz abweichen oder die Bestimmungen des Pachtvertrages aufheben.

Zusammenfassend wurde die Veranstaltung von den Anwesenden als erfolgreich und anregend bewertet.

Um das vermittelte Wissen an die Kleingärtner in den Mitgliedsverbänden weiterzugeben, erhalten die Fachberater die Präsentationen zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt. So wird sichergestellt, dass die Erkenntnisse der Schulung auch in der praktischen Arbeit vor Ort Anwendung finden können.

Text und Fotos: B. Reinboth  / Landesfachberater / Präsidiumsmitglied