Schulung im RV ORLATAL zu Pachtrecht und Verkehrssicherungspflicht

Vor dem Schaden klug sein

Das Kleingartenrecht ist komplex und beinhaltet diverse Gesetze, Verordnungen und Satzungen. Regelmäßige Schulungen helfen Vorsitzenden, den Überblick zu behalten und rechtssicher zu handeln. Vorsitzende tragen eine große Verantwortung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. Sie müssen sicherstellen,
dass die Regeln und Gesetze eingehalten werden und die Interessen der Mitglieder gewahrt werden. Durch fundiertes Wissen können Konflikte mit Mitgliedern, Behörden oder auch Grundstückseigentümern vermieden werden.

Die Vorsaison gut dafür nutzen, das ist auch eine Aufgabe, der sich der Verbandsvorstand im Orlatal stellt. Zusätzlich steht dort auch die Aufgabe an, die zu Jahresbeginn beigetreten Vereine aus den bisherigen Verband „Obere Saale“ über Gepflogenheiten zu informieren und sie in das Informationssystem ihres neuen Verbandes einzubinden.

Aus diesen Gründen waren die Vorsitzenden der nunmehr 51 Mitgliedsvereine im Saale-Orla-Kreis zur einen ersten gemeinsamen Workshop am Samstagvormittag, am 06. April eingeladen.

Auch aus Gründen des Informationsverlustes bei den zahlreichen Vorstandswechseln der letzten 5 Jahre, waren die Themen für alle sehr interessant, so dass neben den zu schulenden Inhalten ein intensiver Erfahrungsaustausch eine logische Folge war.

Zum Thema standen an diesem Vormittag die Darlegungen:
„Von der Pächterkündigung bis zur Räumungsklage“ sowie die „Verkehrssicherungspflichten in der Gartenanlage und die diesbezügliche Verantwortung des Kleingartenvorstandes“.
Für die Themen wurden vom Verbandsvorstand Power-Point-Vorträge vorbereitet und von Reinhard Gering und Sven Abendschein vorgetragen.

Da dies alles mit aktuellen Geschehnissen aus dem Verbandsleben dargelegt wurden, waren nicht nur Theorie, sondern auch Praxis in den Ausführungen, Fragen und Antworten während des Workshops gegeben.

Betretenes Schweigen gab es nach einer kurzen, das Thema „Räumungspflichten“, einleitenden Videovorführung aus der Fernsehsendung EXAKT des Jahres 2018 mit dem Beispiel aus dem benachbarten Landkreis Greiz. Die anschließenden Ausführungen wurden umso mehr aufmerksam verfolgt, da man wissen wollten, wie man derartiges → unberäumter, vermüllter Leerstand vermeiden kann. Es gab viele Hinweise zu den Fragen der Rücknahme von Parzellen, der Kündigungen durch Pächter mit anschließender Übergabe an neue Mitglieder bis hin zu verlassenen Parzellen, wo die Pächter einfach „verschwinden“.
R. Gering hatte auch hierzu ein umfangreiches Infomaterial-Paket in einer Arbeitsmappe vorbereitet, worin auch Musterformulare für alle diese Vorgänge enthalten waren, bis hin zu rechtlichen Hinweisen aus BDG Seminaren (Grüne Schriftenreihe) aus den vergangenen Jahren. In dieser Mappe wurden auch gleich die Abbildungen der PPT-Folien als „Arbeitshilfe Nr. 1“ aus 2024 den Vereinsvorständen zur Verfügung gestellt.


Der zweite Teil des Workshops, „Die Verkehrssicherungspflicht in Kleingartenanlagen“ war umfangreich und umfasste u. a. die Kontrolle von Wegen, Bäumen und Gebäuden sowie Spielplätzen im Vereinsgelände. S. Abendschein informierte über die Pflichten und Haftungsrisiken. Auch hier entwickelte sich – so wie es zum Workshop gehört – ein interessanter Disput.

Behandelt wurden folgende Themen der Verkehrssicherungspflichten:
Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht kann der Verein oder der Kleingärtner haftbar gemacht werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass auch alle paar Jahre in einer Mitgliederversammlung dieses Thema vom Vorstand angesprochen wird.

Dieser Pflicht ist der RV ORLATAL mit dieser anspruchsvollen Schulung nachgekommen.

Fotos RV ORLATAL