Stadt und Verband erneuern Kooperation

Förderung des Kleingartenwesens

Die als „Altenburger Modell“ bundesweit bekannt gewordene Förderung des Kleingartenwesens wird fortgesetzt. Oberbürgermeister André Neumann und der Vorsitzende des Regionalverbands Altenburger Land der Kleingärtner (e.V.), Dr. B. G. Wolfgang Preuß, tauschten am 14. Oktober die Verträge aus, die die Kooperation bis 2025 regeln. Damit wird ein Beschluss des Stadtrats umgesetzt, der in der Sitzung am 17. September 2020 einstimmig gefasst wurde. Der Beschluss zur Erneuerung der Kooperation war nötig geworden, weil die Laufzeit des bestehenden „Öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Stabilisierung und Entwicklung des Kleingartenwesens in der Stadt Altenburg“ am 31. Dezember dieses Jahres endet.


 


Die Akteure in der Stadtverwaltung und dem Regionalverband sind sich in der Einschätzung einig, dass dank der geregelten Zusammenarbeit in den vergangenen 15 Jahren viele Fortschritte gemacht wurden. Das „Altenburger Modell“ ermöglicht es der Stadt, auf der Grundlage der „Förderrichtlinie zur Stabilisierung des Kleingartenwesens“ auf begründeten Antrag Gelder an Kleingartenvereine auszureichen, die damit ihre Anliegen finanzieren können. Bei den Geldern handelt es sich um Pachtzinseinnahmen aus dem städtischen Generalpachtvertrag mit dem Regionalverband. Das Volumen der seit 2005 bewilligten Mittel für investive Vorhaben summiert sich bislang auf circa 525.000 Euro – eine stolze Zahl. Bis 2025 stehen für alle Maßnahmen zur Förderung des Kleingartenwesens in der Stadt Altenburg insgesamt circa 340.000 Euro zur Verfügung, sodass auch künftig einiges bewegt werden kann. Allerdings einigten sich die Stadt und der Regionalverband angesichts eines weiterhin hohen Leerstands in einigen Kleingartensparten darauf, in den nächsten Jahren vorrangig den Rückbau und nicht mehr investive Vorhaben zu fördern. Die neue Fördermittelrichtlinie und Antragsformulare werden in nächster Zeit im Altenburger Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Altenburg bekanntgegeben. Weiterhin sollen auch Mittel zur Fortschreibung beziehungsweise Aufstellung eines „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Kleingartenanlagen“ bereitgestellt werden. Das Konzept soll unter anderem aufzeigen, welche Kleingärten bis 2030 aller Voraussicht nach Bestand haben werden und welche anderen städtebaulichen Nutzungszwecken dienen könnten.

Im Auftrag Bettels

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Altenburger Amtsblatt Nr. 42        (zur Seite 4 blättern)