Unsere Kleingartenvereine und Verbände brauchen kein Geld mehr für das Transparenzregister zu zahlen

Unsere Vorstände haben sich im Jahr 2021 geärgert, als sie über den Bundesanzeiger-Verlag eine Rechnung für ihren Eintrag im sogenannten Transparenzregister bekamen. Noch mehr ärgerten sie sich, als sie erfuhren, dass sie diese Rechnung tatsächlich bezahlen müssen. Für die zukünftigen Jahre gibt es nun Entwarnung:

Das geänderte Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz regelt, dass gemeinnützige Vereine die Gebühr für ihren (Zwangs-)Eintrag in diesem staatlichen Register nicht mehr zu zahlen brauchen. Sie erhalten keine Rechnung mehr.

 Das heißt: Sie brauchen keinen Antrag auf Befreiung zu stellen. Die Befreiung gilt ab 01.01.2021 (rückwirkend).
Sollten Sie dennoch eine Rechnung für den Zeitraum ab 01.01.2021 erhalten, senden Sie dem Rechnungsteller (Bundesanzeiger-Verlag) eine Kopie Ihres Freistellungsbescheids.
Dennoch ist nicht geregelt, wie die Meldung der Gemeinnützigkeit erfolgen soll. Das ist erst ab 2024 automatisiert. Ab da wird es ein zentrales Zuwendungsempfänger-Register (Verzeichnis gemeinnütziger Vereine) geben. Die Meldung erfolgt ab da automatisch.