Vereinbarung in Jena zur Bereitstellung von Ersatzgartenland

Seit 2019 gab es intensive Verhandlungen zwischen der Stadt Jena und dem Regionalverband, um einen Vertrag über die Bereitstellung von Ersatzgartenland auszuarbeiten. Es muss grundsätzlich eine Geeignetheit aufweisen. Das bedeutet, dass die neue Fläche als Gartenland nutzbar sein und als Dauerkleingartenfläche im Bebauungs- und/oder Flächennutzungsplan ausgewiesen sein.

Durch einen im Dezember 2023 abgeschlossenen Vertrag entstehen konkrete Regelungen für die Schaffung von Ersatzland: So stellt die Stadt Jena künftig nicht nur die Ersatzflächen zur Verfügung, sondern beteiligt sich auch finanziell und hinsichtlich der Koordinierung von Baumaßnahmen an der Erschließung und Herrichtung der neuen Flächen. Ebenso beinhaltet der Vertrag eine Regelung, Ersatzflächen durch die Nachverdichtung und Neuparzellierung bereits vorhandener größerer Gartengrundstücke zu schaffen, um Flächenreserven im Bestand zu nutzen.

Erster Prüfstein für die Praxistauglichkeit des noch zu unterzeichnenden Vertrags wird die neue Kleingartenanlage in Lobeda-Ost oberhalb der Novalisstraße sein.

„Ich bin froh, dass in den letzten Jahren zwischen der Stadt und dem Regionalverband mit Herrn Eismann an der Spitze so viel Vertrauen gewachsen ist, dass diese schwierigen Verhandlungen am Ende zu einem guten Ergebnis gebracht werden konnten. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Vertrag die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit bilden wird. Vielen Dank an alle, die sich hierzu in den vergangenen Jahren eingebracht haben“, so Bürgermeister Christian Gerlitz.

Holger Eismann, der Vorsitzende des Regionalverbandes Jena/Saale-Holzlandkreis der Kleingärtner e.V. betont zudem die Bedeutung für die Kleingärten: „Dieser Vertrag ist ein wichtiger Schritt für unsere Kleingartenvereine in Jena, um auch in Zukunft ausreichend Flächen für unsere Mitglieder vorhalten zu können.“

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Bilder: Pixapay