Vereinsrecht nach dem Ende der Corona-Sonderregeln

In den letzten zwei Jahren war viel die Rede vom „Gesetz über Maßnahmen …“ im „GesRuaCOVBekG“. Das war das Gesetz, das Vereinen die Möglichkeit gab, auch ohne eine Satzungsregelung digital zu tagen oder schriftliche Beschlussfassungen durchzuführen und so handlungsfähig zu bleiben. Da diese Sonderregelungen zum 31. August 2022 auslaufen, müssen Sie Ihre Satzung jetzt diese „pandemiefest“ gestalten, damit Ihr Verein auch ohne gesetzliche Unterstützung gut durch den nächsten Corona-Winter kommt. Worauf Sie achten müssen und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, zeigt Ihnen Herr Rechtsanwalt Röcken in einem Onlineseminar, welches wir mit freundlicher Genehmigung von „Vereinswelt“ hier für unsere Kleingartenverbände und -vereine veröffentlichen können.

Mit dem  folgendem Link können Sie sich das Onlineseminar vom 11.08.2022 ansehen (Textleiste anklicken)

und bekommen neben interessanten Hinweisen auch Klarheiten über folgende Fakten und Fragen:

Diese Schwachpunkte in der Satzung müssen Sie beseitigen:

  • Punkt 1: Keine starren Fristen für die Mitgliederversammlung
  • Punkt 2: Möglichkeit der virtuellen und/oder hybriden Mitgliederversammlung
  • Punkt 3: Möglichkeiten der schriftlichen Abstimmung
  • Punkt 4: Schaffung einer Versammlungsordnung
  • Punkt 5: Fortgeltungsklausel für Amtszeiten
  • Punkt 6: Umlaufverfahren und virtuelle Vorstandssitzungen

Im Seminar erfahren Sie, wie

  •  Sie bei der Satzungsanpassung vorgehen
  • Sie die Wirksamkeit der schriftlichen Beschlussfassung prüfen

Wir bedanken uns bei VEREINSWELT für die freundliche Genehmigung, dieses Seminar hier veröffentlichen / verlinken zu können.