Vereinsregister kostenlos einsehen

HINWEIS Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem ……. Vereinsregister ….. sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.

Interessant für unsere Verbands und Vereinsvorstände ist, dass  das Vereinsregister beim Amtsgericht jetzt kostenlos eingesehen werden kann und die dort vorhandenen Einträge über Vorstände ganz aktuell auch zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen.  Die Auswahl über einen „Filter“ ist so eingestellt, dass jeder über jeden Verein dort einen Einblick hat. Somit ist den Verbänden jetzt möglich, auch den eingetragenen Status der Mitgliedsvereine für sich elektronisch (PDF) downzuloaden, bzw., auch auszudrucken.

Nicht nur der aktuelle Status, sondern auch ein chronologischer sowie ein historischer Verlauf sind über jeden Verein abrufbar. Vorgesehen ist zukünftig auch eine Einsicht in Satzungen und andere Dokumente der Vereine.   r.g.

Link zu registerportal.de