Kleingärten ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Grünanlagen
1. Grundlagen Grundlagen des Wettbewerbes bilden das Bundeskleingartengesetz, die Beschlüsse des 9. Landesverbandstages, die Rahmenkleingartenordnung, sowie die Satzungen und Kleingartenordnungen der Vereine.
2. Zielstellung Das Land Thüringen und der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde schreiben gemeinsam den Landeswettbewerb aus. Die Aufruf gilt für alle Kleingartenvereine, die im Landesverband Thüringen der Gartenfreunde organisiert sind. Der Wettbewerb orientiert sich an der Zielsetzung des BDG. Die Öffentlichkeit soll dadurch auf die Leistungen und das Wirken des Kleingartenwesens aufmerksam gemacht werden. Beispielhafte Lösungen für die Entwicklung von Kleingartenanlagen sind hervorzuheben.
3. Teilnahme Die Teilnahme der Kleingartenvereine der MVB des Landesverbandes ist freiwillig. Am Landeswettbewerb ist je Mitgliedsverband eine Kleingartenanlage teilnahmeberechtigt. Im Ausnahmefall auf Antrag auch 2 Kleingartenanlagen. Die MVB melden ihren Teilnehmer schriftlich auf dem vorbereiteten Meldebogen zum festgelegten Meldetermin. Der Landeswettbewerb wird in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt.
4. Bewertungskriterien Außer den Bewertungskriterien im Bewertungsbogen können Zusatzpunkte für besondere Leistungen durch die Bewertungskommission gegeben werden. Die Begehungen der teilnehmenden Vereine erfolgt durch die berufene Wettbewerbskommission des Landesverbandes im Juni des Wettbewerbsjahres. Die jeweils erstplatzierte Kleingartenanlage kann für die Teilnahme am Bundeswettbewerb nominiert werden. Die endgültige Festlegung über die Teilnahme entscheidet der Vorstand des LV auf Vorschlag der Wettbewerbskommission bis zum Meldetermin des BDG.
5. Auszeichnungen Der Sieger erhält 500,00 €, der 2. Platz 350,00 € und der 3. Platz 250,00 € sowie ein Pokal mit Inschrift.
Teilnehmer die 70% der Gesamtpunktzahl erreichen, erhalten eine Geldzuwendung in Höhe von 150,00 €.
Teilnehmer unter 70 % der Punkte erhalten eine Anerkennung von 75,00 €. Die beste Parzelle der teilnehmenden Vereine wird eine Prämie in Höhe von 50,00 €, in Verbindung mit einem Sonderpokal erhalten. Ein Sonderpokal für besondere Leistungen wird mit 100,00 € prämiert.
Alle teilnehmenden Vereine erhalten eine Urkunde.
6. Auswertung des Wettbewerbes Die Auswertung erfolgt im IV. Quartal 2021. Über die Art und Weise entscheidet der Vorstand, nach Vorschlag der Wettbewerbskommission. Alle Vereine die teilgenommen haben, können zwei Vorstandsmitglieder entsenden. Es erfolgt eine bildliche Darstellung der einzelnen Ergebnisse mit schwerpunktmäßigen Informationen über das Endergebnis. Eine Gesamtdarstellung der Begehung in digitaler Weise auf CD erhält jeder teilnehmende KGA.
7. Zeitplan Der Meldetermin über die Teilnahme erfolgt schriftlich mit dem Meldebogen bis 30.03.2021 *) an die Geschäftsstelle des LV.
Die MVB erhalten im Mai, in der ersten GVS 2021, den offiziellen genauen Termin der Besichtigung ihres KGV mit Tag und Uhrzeit in schriftlicher Form.
Am 09.10.2021 sind die Ergebnisse zu präsentieren und eine Auswertungsveranstaltung im Rahmen der Wochenendschulung zu organisieren.
jeder KGV erhält eine schriftliche Auswertung der Besichtigung mit Hinweisen zur Bewertung, den Beanstandungen, den ausgefüllten Bewertungsbogen und worauf in der Perspektive geachtet werden sollte.
Arbeitsgruppe Wettbewerb Januar 2021
*) Frist coronabedingt verlängert (festgelegt am 28.01.2021)