Arbeitsgruppe Recht
Muster für die Jahresabschlussforderungen
Die Arbeitsgruppe RECHT des Landesverbandes Thüringen der Gartenfreunde e.V. hat ein Muster für die Jahresabschlussforderungen
an die Pächter in den Kleingartenanlagen erarbeitet. Wichtig für die Übersichtlichkeit ist die Festlegung des Abrechnungsjahres für den Mitgliedsbeitrag, die Pacht, die Grundsteuer, den Arbeitseinsatz, den Rechnungsanteil für sonstige Ausgaben und die Umlagen. Die Beträge sind laut Pachtvertrag sowie entsprechend den Forderungen der Verpächter bzw. gemäß der Beschlüsse der Mitgliederversammlung festgelegt.
Mehr hierzu dann in der Thüringer GartenFlora Heft 09/2022 (erscheint im August)
Rundschreiben 02/2021 (29.04.2021) | |
Für die Durchführung von Mitgliederversammlungen können geplante Beschlussfassungen auf der Grundlage des Covid-19 Abmilderungsgesetzes ; Artikel 2 Abs. 3 im Umlaufverfahren durchgeführt werden. Wir stellen unseren Mitgliedsverbänden Muster zur Durchführung eines Umlaufverfahrens nachfolgend zur Verfügung: |
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Musteranschreiben | |
Beschlussvorlage | |
Datenblatt Abstimmung | |
Empfangsbestätigung |
nach.oben………
Beschlüsse im Umlaufverfahren sind auch ohne Satzungsfestlegung / -änderung bis zum 31.12.2021 möglich.
Näheres zur gesetzlichen Grundlage (coronabedingt).
siehe auch BGB Änderung
Vorlage /
Muster zur Durchführung eines Umlaufverfahrens (PDF) für die Mitgliederversammlung von Verbänden und Vereinen im Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V.
Aktivitäten und Hinweise zum Transparentregister
Hierzu hat der Vorstand des LV mit Rundschreiben vom 07.05.2021 folgende Informationen an die Mitgliedsverbände gegeben:
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- INFO zu den Wahlkreisen in Thüringen zwecks Auswahl der Abgeordneten
- Schreiben des Präsidenten des LV Dr. Preuß an MdB Elisabeth Kaiser (SPD)
- Antwort von MdB Frau Kaiser an den Vorstand LV Thüringen
weitere Informationen zum Thema:
Mit einem Schreiben drücken viele Verbände die Fragen und Sorgen der ehrenamtlichen Vereine in Deutschland betreffend des Transparentregisters gegenüber der Bundesregierung aus.
Die Beitragspflicht für die Verwaltung des Transparenzregisters soll angepasst werden
- Bis 2023 ist eine erleichterte Befreiung geplant
- Ab 2024 soll kein Antrag auf Gebührenbefreiung mehr notwendig sein
- Aber: Rückwirkende Zahlungsaufforderung wird nicht gestoppt
Ferner ist eine automatische Datenübertragung vom Vereins- ins zentrale Transparenzregister vorgesehen.
Über Ergebnisse informieren wir die Vorstände der MVB hier weiterhin.